Sterbefall
Alles Wichtige im Blick
Im Sterbefall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ein der Ausnahmesituation angemessener gefühlvoller Umgang bis hin zur persönlichen Begleitung bei der Trauerfeier / Beerdigung sind uns sehr wichtig. Die Wünsche der Angehörigen stehen für uns dabei im Vordergrund.
Zu Hause
Nachdem der Todesfall eingetreten ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann kann die Abholung und alle weiteren Schritte erfolgen.
Im Krankenhaus
Befindet sich die oder der Verstorbene im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, wird die Leichenschau automatisch veranlasst. Die
Todesbescheinigung ist die Grundlage für weitere Schritte.
Öffentlicher Ort
Die Verständigung der Angehörigen wird von der zuständigen Sicherheits-behörde übernommen. Auch wenn der Zeitpunkt der Freigabe des Verstorbenen meist nicht gleich nach Erhalt der Todesnachricht feststeht, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Im Ausland
Die Verständigung der Angehörigen erfolgt durch die dort ansässige Deutsche Vertretungsbehörde, die auch bei allen weiteren Veranlassungen behilflich ist. Wir übernehmen in weiterer Folge die Organisation der Überführungen und Flugtransporte von und in alle Länder der Welt.
Für das Beratungsgespräch bringen Sie uns bitte folgende Dokumente mit:
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Geburtsurkunde bei Minderjährigen oder Ledigen
- Familienstammbuch/Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
Weitere Unterlagen:
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Renten, Pensionsbescheide oder Versorgungsbezüge
- Versicherungspolicen z.B. Lebens- bzw. Sterbegeld- und ggf. Unfallversicherungen
- sonstige Abmeldungen: Verbände, Vereine und Organisationen
- evtl. Grabdokumente, wenn vorhanden
Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Beschaffung.
Wir erledigen außerdem alle notwendigen Behördengänge für Sie.
Ausgenommen hierbei sind lediglich juristische Erledigungen wie z.B. Beantragen eines Erbscheins, da uns dies gesetzlich verwehrt ist.